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Assistenzhund als Hilfe im Alltag für Menschen mit psychischen Erkrankungen: Informationen


Dass Tiere eine große Hilfe sein können, ist nichts Neues. Schon lange helfen Hunde Menschen mit Behinderungen bei der Bewältigung des Alltags. Auch bei psychischen Erkrankungen kann ein Hund eine große Hilfe und Entlastung sein.

Je nach Symptomatik des Betroffenen kann der Hund beispielsweise folgende Aufgaben übernehmen:

  • Apportieren (Telefon, Wasserflasche, Medikamente, etc.)
  • Licht an- und ausschalten, z.B. nach Albträumen
  • Unterbrechen von Panikattacken, Dissoziationen, Selbstschädigung, Flashbacks, etc.
  • Trösten nach Dissoziationen, Panikattacken, Selbstschädigung, Flashbacks, etc.
  • Distanz schaffen und nach vorne/hinten absichern
  • aus Albträumen wecken
  • nach Hause/zum Ausgang (in Geschäften) führen
  • an einen ruhigen/sicheren Ort oder zu einer Sitzgelegenheit führen
  • an den Rand einer Menschenmenge führen
  • auf Kommando bellen (zur Abschreckung)
  • an Medikamente erinnern
  • Räume nach Menschen absuchen und gegebenenfalls anzeigen
  • aus unangenehmen Gesprächen/Situationen herausziehen

Die Aufgaben werden individuell an die Bedürfnisse des Halters angepasst und natürlich muss man auch darauf achten, dass der Hund nicht überfordert wird.

Doch welche Voraussetzungen braucht man, um einen Assistenzhund zu bekommen?

  • eine (oder mehrere) Erkrankungen/Beeinträchtigungen
  • Man sollte sich der Verantwortung und der Arbeit, die ein Tier mit sich bringt bewusst sein
  • Man sollte Hunde mögen
  • Man sollte Unterstützung haben, falls man sich einmal nicht um das Tier kümmern kann (bei Krankheit, etc.)
  • Man sollte in Behandlung und somit stabil genug sein, um die Ausbildung des Hundes zu meistern
  • Man muss dem Hund genug Freizeit und Ausgleich zu seinem anstrengenden Job bieten können und wollen

Viele Assistenzhundehalter bilden ihre Hunde selbst aus, manchmal mit Hilfe von Hundetrainern.
Im Internet kann man sich informieren, welcher Trainer in der Nähe ist und mit diesem Kontakt aufnehmen und Einzelheiten klären, denn jeder Fall ist natürlich verschieden.
Wichtig ist, dass der Trainer/die Trainerin positiv und gewaltfrei arbeitet, aber das sollte ja sowieso selbstverständlich sein.

Der behandelnde Arzt/Therapeut sollte ein Empfehlungsschreiben bzw. Attest/Rezept ausstellen, welches bestätigt, dass der Halter auf den Assistenzhund angewiesen ist.

Der einzige Assistenzhund, der von den Krankenkassen bezahlt wird, ist der Blindenführhund. Signal- und Servicehunde werden nicht übernommen. Man kann es allerdings beispielsweise beim Fond „Sexueller Missbrauch“ der Bundesregierung versuchen oder auch bei Stiftungen anfragen. Einige bieten Einzelfallhilfe und unterstützen die Ausbildung eines Assistenzhundes.

Eine staatliche Prüfung gibt es in Deutschland derzeit nicht, in Österreich jedoch schon. Alle in Deutschland angebotenen Prüfungen sind nicht rechtsrelevant und wertlos – bitte auf so etwas nicht hereinfallen!

Ein Assistenzhund ist – wie z.B. ein Rollstuhl – ein medizinisches Hilfsmittel und hat somit besondere Rechte. Er darf den Erkrankten überall hin begleiten, auch an Orte, an denen „normale“ Hunde nicht gestattet sind. Zudem darf er auch in Mietwohnungen nicht verboten werden, sein Einzug sollte dem Vermieter allerdings vorher gemeldet werden (Nettigkeit!). Natürlich sollte man auch als Assistenzhunde-Besitzer Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und seinen Pflichten als verantwortungsvoller Hundemensch nachkommen – sich selbst, dem Hund und den Mitmenschen zuliebe 😉

Mehr zum Thema Assistenzhunde findet ihr HIER.